Entgegen der ursprünglichen politischen Aussage, dass die „3G“ Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (negativer COVID-19 PCR Test maximal 48h alt | negativer COVID-19 Antigen Schnelltest maximal 24h alt) erst zum 23. August in Kraft tritt, wurde diese per hessischer Landesverordnung bereits heute aktiv. Der Zutritt zum MMA Spirit kann demnach nur unter Vorlage eines Nachweises erfolgen.
Diese Corona Regeln gelten in Frankfurt ab sofort in den verschiedenen Inzidenzstufen:
Ab einer Inzidenz von 35:
- Ab sofort gilt die 3G-Regel in Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und körpernahen Dienstleistungen (d.h. auch beim Friseur) sowie beim Besuch von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene Hotelgäste müssen bei Anreise und danach zweimal wöchentlich einen Negativnachweis vorlegen.
Ab einer Inzidenz von 50:
- Veranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 500 Personen stattfinden (vorher 200). In Innenräumen dürfen bis zu 250 Personen (vorher 100) teilnehmen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. In Gedränge Situationen ist weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.
Ab einer Inzidenz von 100:
- Es gilt die 3G-Regel in Freizeit- und Kultureinrichtungen, außerdem beim Amateursport sowie zusätzlich neben der Innen- auch in der Außengastronomie.
- Im Einzelhandel müssen die Vorgaben zur Personenzahl pro Quadratmeter eingehalten werden (auf die ersten 800 qm 1 Kunde pro 10 qm.) Die Maskenpflicht wird ausgeweitet (Schule am Sitzplatz, FFP2 für Personal in Alten- und Pflegeheimen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Öffentlichen Nahverkehr) Veranstaltungen mit mehr als 200 bzw. 100 Teilnehmern (zzgl. Geimpfte + Genesene) sind genehmigungspflichtig.
- Es besteht eine generelle Empfehlung zum Homeoffice.
- 10-Personen-Kontaktbeschränkung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene.