Trainingsbetrieb wird ab morgen eingestellt!

Die Konsequenzen, die sich aus der Anpassung des Infektionsschutzgesetztes ergeben, machen auch vor unserem Trainingsbetrieb nicht halt. Ab morgen, Samstag, den 24.04.2021 müssen wir den Trainingsbetrieb wieder einstellen. Physiotherapeutische Behandlungen/Massagen können weiterhin gebucht werden. Den Ausgangssperren (22.00-5-00 Uhr) entsprechend, passen wir unsere Öffnungszeiten von Montags-Freitags auf 13.00 – 21.00 Uhr an. Unser Sars-CoV 2 Antigen Schnelltestzentrum bleibt unter der Woche von 11.00 – 21.00 Uhr geöffnet.

Obgleich die Sinnhaftigkeit mehr als fragwürdig ist und die Formulierung im Gesetzestext einmal mehr beweist, wie die politischen Akteure Sport in Deutschland betrachten (nämlich als „Freizeitaktivität“ und nicht als Gesundheitstraining und zur Krankheitsprävention)- unterstrich unser Ministerpräsident Bouffier in der heutigen Pressekonferenz um 14.00 Uhr, dass das Gesetz ab morgen auch für Fitnessstudios in Hessen gelte. Das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat bestätigte Gesetz gilt bis zum 30. Juni 2021 und richtet sich ausschließlich nach den Inzidenzwerten der jeweiligen Kreise. Der Schlüsselwert liegt bei 100- erst wenn die Zahl von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro sieben Tage für mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage unterschritten wird, sind Lockerungen (für Sportstätten) möglich und liegen dann wieder in der Hand der Bundesländer.

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