Die Beschlüsse der heutigen Bund- und Länderkonferenz!

Die folgenden Regeln gelten ab Montag, den 2. November 2020 bis zum 30. November 2020:

  • Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestattet.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe sollen für den restlichen Monat schließen. Das betrifft auch Kneipen und Bars. Lieferung und Abholen sind weiterhin erlaubt. Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
  • Veranstaltungen/Freizeit: Unterhaltungsveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen sollen bundesweit untersagt beziehungsweise geschlossen werden. Auch Kinos, Theater sowie Opern- und Konzerthäuser sollen bis Ende November schließen.
  • Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist untersagt. Profisport soll ohne Zuschauer stattfinden – das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.
  • Körperpflege: Kosmetikstudios und Massagepraxen sollen zu machen, ebenso wie Tattoostudios.
  • Tourismus: Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten. Nur eine Übernachtung wegen einer zwingenden Dienstreise soll weiterhin erlaubt sein.
  • Das bleibt offen: Schulen, Kitas, Groß- und Einzelhandel, Friseursalons. Erlaubt bleibt Individualsport wie etwa alleine joggen gehen und medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien.

Ergo, wird das MMA Spirit auf behördliche Anordnung vom 2. November bis zum 30. November vollständig geschlossen bleiben. Weitere Informationen folgen zeitnah.

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