Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert!

Die Entscheidung für eine erneute Verlängerung des Lockdowns war bereits in den vergangenen Tagen an die Öffentlichkeit durchgedrungen. Gestern wurde sie beim „Coronagipfel“ (Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten) bestätigt. Der Lockdown gilt für das MMA Spirit und viele andere Geschäftszweige bereits seit dem 2. November 2020 und wurde nun bis Sonntag, den 7. März verlängert. (Besonders) diese Krise lässt wichtige Grundlagen der Demokratie, wie Transparenz, vorausschauendes Handeln und (in diesem speziellen Fall) das Miteinbeziehen von Wissenschaftlern alternierender Auffassungen, stark vermissen! Sollte es im Land Hessen oder der Stadt Frankfurt Abweichungen bei den zu den folgenden Beschlüssen geben, dann informieren wir Euch natürlich an gleicher Stelle. Eine Zusammenfassung der hessischen Verordnungen wird heute im Lauf der von Ministerpräsident Bouffier einberufenen Pressekonferenz erwartet.

Beschlüsse:

Kontaktbeschränkung

Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen soll möglichst klein gehalten werden. Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“.

Masken-Pflicht, Reisen, Impfungen

Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht. Nicht notwendige private Reisen und Besuche sollen unterlassen werden. Geplant ist weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende des Sommers ein „Impfangebot“ bekommen, also mindestens eine erste Impfung gegen Covid-19 erhalten haben. Merkel kündigte an, Lehrern und Erziehern früher ein Impfangebot machen zu wollen als bisher geplant, nämlich bis zum Sommer. Die Gesundheitsminister sollen prüfen, ob diese Gruppe eine höhere Priorität in der Impf-Reihenfolge erhalten kann.

Arbeit und Büro

Arbeitgeber müssen Beschäftigten das Arbeiten im Home-Office weiterhin erlauben, sofern ihre Tätigkeiten das zulassen. Details regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Bund und Länder fordern Arbeitgeber auf, diese konsequent anzuwenden. Wo sich doch mehrere Menschen bei der Arbeit gemeinsam in einem Raum aufhalten, sollen besser schützende Masken getragen werden.

Kitas und Schulen

Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll Priorität haben. Dieser Bereich soll als erster schrittweise wieder geöffnet werden, mit Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Schnelltests und, wo möglich, hochwertigen Masken. Über Öffnungen entscheiden aber die Länder.

Friseure

Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Sie müssen die Kundenzahl vor Ort mit Terminen steuern, außerdem müssen OP-Masken oder solche mit FFP2-Standard oder ähnlich getragen werden.

Weitere Öffnungen, Ziel Inzidenz

Erst wenn eine „stabile“ Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen erreicht ist, sollen weitere Öffnungen durch die Länder folgen. Stabil heiße, dass die Inzidenz mindestens drei Tage bei diesem Wert liege, sagte Merkel. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können. Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollen Bund und Länder eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln. In Ländern und Landkreisen, wo es binnen sieben Tagen weiterhin mindestens 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen gegebenenfalls weiter härtere Auflagen gelten. Bund und Länder wollen am Mittwoch, den 3. März erneut beraten.

Alle weiteren Informationen zu diesem Thema und Euren Beiträgen, während des Lockdowns findet Ihr unter diesem link: COVID-19

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