Der Lockdown wird bis zum 20.12.2020 verlängert!

Die meisten Vorlagen für die Beschlüsse, die am gestrigen Tag beim Bund- und Ländergipfel beschlossen wurden, waren bereits in den vergangenen Wochen durchgesickert und somit ist die Verlängerung des Lockdowns tatsächlich keine Überraschung. Im Folgenden haben wir alle Regeln für Euch zusammengefasst. Ein weiterer Artikel zur konkreten Situation fürs MMA Spirit folgt zeitnah.

Die am 28. Oktober beschlossenen Corona-Maßnahmen für den November werden bundesweit bis mindestens zum 20. Dezemberverlängert. Sprich: Gastronomie, Fitnessstudios, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.

  • Groß- und Einzelhandel: Beides bleibt auch im Dezember geöffnet. Es gibt aber eine neue Regelung für Geschäfte: Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter.  Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu erledigen.
  • Kontakteinschränkungen: Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen sich bis zum 20. Dezember auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal 5 Personen beschränken. Das gilt nicht für Kinder bis 14 Jahren. Die Bürger in Deutschland werden von Bund und Ländern noch einmal dazu aufgerufen, jeden nicht notwendige Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.
  • Weihnachten und Silvester: An den Feiertagen werden die Kontakteinschränkungen gelockert. Die Personenobergrenze für Treffen innen und außen werden vom 23. Dezember bis zum 1. Januar erweitert. Dann sollen sich maximal 10 Personen im engsten Familien- und Freundeskreis treffen dürfen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
  • Feuerwerk: Bund und Länder empfehlen, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Ein Verkaufsverbot gibt es nicht, dafür aber das Verbot von Böllern auf belebten Plätzen und Straßen. Wo genau, sollen die örtlichen Behörden bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
  • Selbst-Quarantäne vor den Feiertagen: Um die Gefahr einer Infektion zu verringern, raten Bund und Länder, fünf bis sieben Tage vor den Feiertagen die Kontakte noch einmal drastisch zu reduzieren, sich quasi in Selbst-Quarantäne zu begeben.
  • Schulen: Die Weihnachtsferien beginnen mit Ausnahme von Bremen und Thüringen am 19. Dezember. Bei einer Inzidenz über 50 soll ab der siebten Klasse auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen. Infektionsfreie Schulen sollen aber davon ausgenommen werden können. In Corona-Hotspots sollen für ältere Jahrgänge ab der achten Klasse weitergehende Maßnahmen wie Homeschooling nach Schulen spezifisch umgesetzt werden. Die Quarantäne für Klassenkameraden eines positiv getesteten Schülers wird auf fünf Tage verkürzt. An Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.
  • Hochschulen und Unis: Hier soll hauptsächlich auf digitale Lehre umgestellt werden.
  • Keine Reisen: Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland, sollen vermieden werden. Das soll vor allem auch für den Skiurlaub gelten.
  • Homeoffice und Betriebsferien: Arbeitgeber werden gebeten, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigen zu ermöglichen – vor allem vom 23. Dezember bis zum 1. Januar. Alternativ sollen Arbeitsgeber prüfen, ob sie ihre Betriebsstätten durch Betriebsferien schließen können.
  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt weiter, jetzt aber auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Zusätzlich sollen Kommunen festlegen, an welchen Orten unter freiem Himmel, etwa in Innenstädten, zusätzlich eine Maske zu tragen ist. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist laut der Beschlussvorlage ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen – nicht aber am Platz, sofern 1,5 Meter Abstand gehalten werden kann.
  • Finanzhilfen: Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine werden verlängert. Die Novemberhilfe wird in den Dezember verlängert. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, werden die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängert – etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche.
  • Quarantäne: Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wird ab dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.
  • Bahnfahren: Die Maskenpflicht beim Bahnfahren soll verstärkt kontrolliert werden. Die Sitzplatzkapazität in den Bahnen wird erhöht, gleichzeitig aber die Reservierbarkeit von Sitzplätzen reduziert.
  • Kirchen: Bund und Länder wollen mit den Kirchen darüber sprechen, wie Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung stattfinden können. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter sollen unterbleiben.
  • Lockerungen und Verschärfungen: Die Bundesländer bekommen eigene Freiheiten für Lockerungen und Verschärfungen der Maßnahmen abhängig vom Infektionsgeschehen. Wenn die Inzidenz deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an sieben Tagen liegt, können die Bundesländer eigenständig Lockerungen beschließen. Unter 50 liegen aktuell Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Inzidenz von über 200 müssen sich die Bundesländer aber damit auseinandersetzen, ob noch schärfere Maßnahmen beschlossen werden. Dies betrifft derzeit 62 Landkreise sowie Berlin.

Teilen:

Google Maps

By loading the map, you agree to Google's privacy policy.
Learn more

Load map

Bleib auf dem Laufenden!

Nur wichtige News, Angebote & Events

(Daten werden nicht an Dritte weitergegeben)