3G ab Freitag, den 04. März!

Ab diesen Freitag, den 4. März gilt endlich wieder die 3 Regel in Sportstätten. Somit können uns alle Covid-19 geimpften, genesenen und aktuell negativ getesteten Personen bei uns trainieren. Ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität und Freiheit für alle. Wir freuen uns Euch zahlreich begrüßen zu dürfen.

Hier findet ihr außerdem alle Regelanpassungen, die ab Freitag in Hessen gelten werden:  

Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende bzw. Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel bzw. in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben.

Im Freien:

  • max. 25.000 Teilnehmende/Zuschauende
  • ab dem 500. Platz max. 75 Prozent Auslastung
  • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
  • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden

Innenräume:

  • max. 6.000 Teilnehmende/Zuschauende
  • ab dem 500. Platz max. 60 Prozent Auslastung
  • 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
  • 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden

In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Innenräume:

  • Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
  • Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • alle körpernahen Dienstleistungen

Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien sind dort weiterhin keine Test- bzw. Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.

  • Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend.

Wichtig: In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich.

  • Diskotheken können auch die Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.
  • In der Schule entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz (gilt ab Montag, 7. März)

Quelle: https://www.hessen.de/presse/landesregierung-erneuert-corona-schutzverordnung

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